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FAQs for all Germany - Benefits - Pension and retirement

Sollten Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, bitten wir Sie den HR Support zu kontaktieren: 


  

  • Welche Anlagemöglichkeiten bezüglich des Langzeitkontos habe ich?

Da im versicherungsbezogenen Anlagemodell keine Unterscheidung in der Verzinsung des Guthabens vorgenommen wird, gibt es die Auswahl zwischen zwei Anlagemodellen nicht mehr. Alle Besitzer eines Langzeitkontos haben die Möglichkeit, sowohl die kurzfristige (für Qualifizierung, Pflegezeit oder Sabbatical) als auch die Freistellung vor dem Ruhestand zu wählen.  Weitere Informationen bezüglich der Einführung von Langzeitkonten, Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2016, finden Siehier . Zur Erweiterung der Führung von Langzeitkonten, bitte lesen Sie hier die Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2018, vom 20.11.2018

  • Wie erfolgt die Berechnung der Höhe der Betrieblichen Altersversorgung?

Die Berechnung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung erfolgt nach der letzten Entgeltabrechnung aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis. 

  • Wie oft werde ich über den Stand des Langzeitkontos informiert?

Sie erhalten jährlich eine schriftliche Mitteilung über den Stand (Geldwert) des Langzeitkontos.

  • Gibt es eine Antragsfrist bezüglich der Ansprüche für die Einbringung in das Langzeitkonto?

Außertarifliche Mitarbeiter: Ja, der Mitarbeiter muss die Einbringung von Ansprüchen auf das Langzeitkonto und Änderungen spätestens mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Außertarifliche Mitarbeiter erhalten keinen Demografiebetrag. Bereits fällige Ansprüche können nicht eingebracht werden. Tarifmitarbeiter: Ja, der Mitarbeiter muss die Einbringung von Ansprüchen mit Ausnahme des Demografiebetrages auf das Langzeitkonto und Änderungen spätestens mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Bereits fällige Ansprüche können nicht eingebracht werden. Weitere Informationen Bezüglich Langzeitkonto, sowohl für Außertarifliche Mitarbeiter, als auch Tarifmitarbeiter, können Sie hier gelesen werden. Wichtige Informationen zum Thema finden Sie auch in den u.g. Gesamtvereinbarungen: Tarifmitarbeiter GBV 05/09 Unterpunkt 3.6 Aussertarifliche Mitarbeiter GBV 2/2010 Unterpunkt 3.3.

  • Welche Ansprüche kann ich in das Langzeitkonto einbringen?

Außertarifliche Mitarbeiter: Sie können folgende Ansprüche ins Langzeitkonto einbringen:- Altersfreizeiten- über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche- bis zu 25% des kalenderjährlichen Tarifgehalts- Einmalzahlungen- Innovationsprämie, Erfindervergütung und Jubiläumsgeld - Betriebliche Sonderzahlung, soweit die Einbringungsmöglichkeiten darin vorhergesehen ist Tarifmitarbeiter: Sie können folgende Ansprüche ins Langzeitkonto einbringen:- Altersfreizeiten- über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche- bis zu 25% des kalenderjährlichen Tarifgehalts- Schicht- und Erschwerniszulage- Vorarbeiterzulage- Mehrarbeit, einschließlich für Mitarbeiter die in einem festen Arbeitsregime arbeiten- feste übertarifliche Zulagen- Innovationsprämie, Erfindervergütung und Jubiläumsgeld- Betriebliche Sonderzahlung, soweit die Einbringungsmöglichkeiten darin vorhergesehen ist Für weitere Informationen bitte klicken Sie hier wenn Sie ein Tarifmitarbeiter sind GBV 05/09 Unterpunkt 3.4 Für weitere Informationen bitte klicken Sie hier wenn Sie ein Außertarifliche Mitarbeiter sind GBV 02/2010 Unterpunkt 3 Ergänzung   GBV 04/2011

  • Für welche Zwecke kann ich das Geld des Langzeitkontos nutzen?

Das Langzeitkonto kann für die folgenden Verwendungszwecke genutzt werden: Freistellung bzw. Teilfreistellung für Qualifizierung Freistellung bzw. Teilfreistellung für Pflege von Angehörigen Freistellung bzw. Teilfreistellung für Kindererziehung (bis 12. Lebensjahr und höchstens drei Monate) Freistellung für ein Sabbatical (höchstens drei Monate) Freistellung bzw. Teilfreistellung vor Rentenbeginn.

  • Ab welchem Alter kann ich das Guthaben des Langzeitkontos vor dem Eintritt in den Ruhestand nutzen?

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Entnahme des Wertguthabens. Die Entnahme erfolgt bei einer Freistellung vor dem Ruhestand so, dass mit dem Guthaben der Zeitraum bis zum individuellen Rentenbeginn des Mitarbeiters finanziert werden kann. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme ist so zu wählen, dass das Konto bis zum Eintritt in eine Altersrente aufgezehrt ist.

  • Wo kann ich meine Anwartschaftsmitteilung der Versorgungs- oder Pensionsordnung 2005 einsehen?

Sie können die Information über ihr Versorgungskapital nach der Versorgungsordnung 2005 bzw. Pensionsordnung 2005 zukünftig online in My HR Services einsehen. Zur Zeit ist der Zugriff noch nicht möglich. Für mehr Informationen, drücken Sie hier. Für Mitarbeiter ohne Zugriff auf HR e-Services, werden jährlich die Anwartschaftsmitteilungen per Post zugeschickt.

  • Was ist ein Langzeitkonto? Was kann ich in mein Langzeitkonto einbringen?

Das Ziel des Langzeitkontos ist es, vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen Ihnen ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Renteneintritt zu ermöglichen und damit den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Das Langzeitkonto kann aber auch für die bezahlte Freistellung zum Zweck der Qualifizierung oder zur Pflege eines nahen Angehörigen sowie für ein höchstens drei monatiges Sabbatical genutzt werden. Sie können sich über den Demografiebetrag hinaus für weitere Einbringungen in das Langzeitkonto entscheiden z.B. Ihre Altersfreizeiten, Urlaubsansprüche, Bestandteile Ihres Entgelts, Ihrer Zulagen, Mehrarbeitszeitzuschläge (in bestimmten Fällen), Sonderzahlungen, Innovationsprämien, Erfindervergütungen und Jubiläumsgelder.

  • Was heißt Versorgungsausgleich und was sind die Folgen?

Ein Versorgungsausgleich wird im Falle einer Ehescheidung durchgeführt. Im Versorgungsausgleich werden die Versorgungsansprüche beider Ehegatten aufgeteilt.










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