Muss ich die Änderung von Steuerdaten z.B. bei Heirat, Scheidung ( = Steuerklassenwechsel), Geburt (Eintragung des Kinderfreibetrages), Eintragung von sonstigen Freibeträgen / Zurechnungsbeträgen dem Arbeitgeber mitteilen?
Nein, es erfolgt die automatische Übermittlung der Daten an den Arbeitgeber durch das ElstamVerfahren.