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Drei Bausteine zur Altersvorsorge sind üblich bei Syensqo

  1. Gesetzliche Rente: Dafür wird zusammen mit den übrigen Sozialabgaben ein Anteil vom Entgelts „abgezogen“. Höhe und Konditionen der gesetzlichen Rente werden vom Gesetzgeber festgelegt. 
  2. Betriebliche Altersversorgung: Syensqo schreibt einem individuellen Versorgungskonto Beträge gut, die später als Alterskapital oder als Altersrente ausgezahlt werden können.
  3. Zusätzliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: Beiträge aus Urlaubs-, Weihnachtsgeld bzw. dem Entgeltumwandlungsgrundbetrag für Chemie-Pensionsfonds bzw. Direktversicherung oder bei außertariflichen Mitarbeitern Deferred Compensation.

Ab 01.07.2021 setzt Syensqo den Tarifvertrag „Pflegezusatzversicherung Chemie“ um und hat alle anspruchsberechtigten Tarifmitarbeiter automatisch in der CareFlex Chemie angemeldet. Diese Anmeldung erfolgt ohne dass dafür eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. 

Die Basisabsicherung der tariflichen Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie ist eine Risikoversicherung und wird durch den Arbeitgeber bezahlt. Dieser Beitrag stellt  einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Sachbezug  dar, der jedoch üblicherweise im Rahmen der 44 € Freigrenze steuer- und sv-frei gezahlt werden kann.  

Darüber hinaus haben die anspruchsberechtigten Tarifmitarbeiter die Möglichkeit zusätzlich individuelle Module zur Aufstockung der Basisabsicherung oder für ihre Familienangehörigen, wie zum Beispiel Ihre Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder und Enkel, zu wählen. Dazu muss ein Vertrag direkt mit der CareFlex Chemie durch den Arbeitnehmer abgeschlossen werden. 

Bei diesen Zusatzmodulen tritt der Arbeitnehmer selber als Versicherungsnehmer auf und die Beiträge  sind durch ihn an die CareFlex Chemie zu bezahlen. 

Auszubildende haben keinen Anspruch auf Absicherung in der tariflichen Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie für den Zeitraum ihrer Ausbildung.

Präsentation: 

Tarifvertrag:

Registrierung:

Außertarifliche Mitarbeiter, die bereits das 25 Lebensjahr vollendet haben und deren betriebliche Altersversorgungszusage mindestens fünf Jahren besteht, können einen Teil ihrer Einmalbezüge (Weihnachts- und Urlaubsgeld, Bonus) in eine Versorgungszusage des Unternehmens umwandeln. Interessant ist diese Deferred Compensation für Mitarbeiter, die nach Pensionierung mit einem geringeren Spitzensteuersatz rechnen als heute.

Syensqo bietet seinen Beschäftigten in Deutschland zwei Wege für diese zusätzliche Form der betrieblichen Altersvorsorge:
  
1. Chemie Pensionsfonds – Sozialpartnermodell Chemie ab Dezember 2022

Hier kann man einen Neuvertrag zum Chemie Pensionsfonds – Sozialpartnermodell Chemie abschließen und jährlich die Beitragshöhe für das kommende Jahr festlegen, wenn noch kein Chemie Pensionsfonds mit einer Beitragszusage mit Mindestleistung existiert.

Innerhalb der reinen Beitragszusage (Sozialpartnermodell Chemie) rückt an die Stelle der bisherigen Chemietarifförderung Stufe 1 und Chemietarifförderung Stufe 2 ein pauschaler Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf Entgeltumwandlung innerhalb des Sozialpartnermodells gezahlt, sofern der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis zu verzeichnen hat. Bei Nutzung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages steigt der Arbeitgeberanteil auf die Höhe der ehemaligen Chemie Tarifförderung Stufe 1, um die Parallelität zu den vorhandenen Zusagen sicherzustellen.

Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag in Höhe von 5 Prozent auf die eingezahlten Beiträge, um ein eventuell eintretendes Risiko in der Auszahlungsphase zu begrenzen.

Die Kapitalanlage erfolgt in einem bei der R+V Versicherung bewährten dynamischen Wertsicherungskonzept. Das Versorgungskapital wie auch der Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers werden in dieser Form angelegt. Grundsätzlich ist das Anlageportfolio über mehrere Anlageklassen, Länder und Branchen breit gestreut und berücksichtigt damit eine Vielzahl unterschiedlicher Marktszenarien.

  • Anträge:


2. Chemie Pensionsfonds - Beitragszusage mit Mindestleistung

 - gültig für Altverträge bis Vertragsabschluss 2021

Hier kann man jährlich die Beitragshöhe für das kommende Jahr festlegen. Doch der Clou ist die Anlagestrategie: Die eingezahlten Beiträge werden auf zwei unterschiedliche Deckungsstöcke verteilt. Der „Garantie-Beitrag“ (Deckungsstock I) wird nach den gleichen defensiven Grundsätzen angelegt wie bei Lebensversicherungen; das maximiert die Sicherheit. Deckungsstock II dient dem Aufbau einer zusätzlichen freien Kapitalanlage in möglichst breiter Streuung und optimiert so die Renditeerwartungen. Dabei verändert sich die Aufteilung der Einzahlungen in die beiden Deckungsstöcke nach dem so genannten Lebenszyklusmodell: Je näher der Rentenbeginn rückt, desto größere Anteile des anzulegenden Kapitals werden in schwankungsärmere Kapitalanlagen investiert


3. Direktversicherung

Die Direktversicherung mit Entgeltumwandlung basiert grundsätzlich auf dem Versicherungsprinzip: Man schließt einen Vertrag mit einer frei wählbaren Beitragshöhe  (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze) über die gesamte Laufzeit ab.
Altersvorsorge ist besonders effektiv, wenn man früh beginnt. Bei Syensqo sind Auszubildende daher per Betriebsvereinbarung in die Vorsorgesysteme integriert. Bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel können Verträge direkt oder das bis dahin zusammen gekommene Kapital übertragen werden.

Mitarbeiter können bis zu 25 Prozent ihres Monatsgehaltes auf das Konto einzahlen und sich so ein Guthaben aufbauen, mit dem sie früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder sich für einen bestimmten Zeitraum freistellen lassen können. Darüber hinaus können auch Sonderzahlungen, Schichtzulagen, Urlaub und Altersfreizeit in das Konto eingebracht werden. Bei Tarif-Mitarbeitern zahlt Syensqo jedes Jahr zusätzlich den tarifvertraglichen Demografiebetrag auf das Konto ein. Die Summe der eingestellten Beträge sowie die Kapitalerträge bestimmen die Dauer der bezahlten Freistellungsphase.

Mit der Betriebsvereinbarung 04/2018 über Langzeitkonten bieten sich folgende Freistellungsmöglichkeiten an:

  • Freistellung bzw. Teilfreistellung für Qualifizierung
  • Freistellung bzw. Teilfreistellung für Pflege von Angehörigen
  • Freistellung bzw. Teilfreistellung für Kindererziehung (bis 12. Lebensjahr und höchstens drei Monate)
  • Freistellung für ein Sabbatical (höchstens drei Monate)
  • Freistellung bzw. Teilfreistellung vor Rentenbeginn

Unabhängig davon gilt für beide Modelle: Steuern und Sozialversicherungsbeträge werden erst dann fällig, wenn das Guthaben für die Zeit der Freistellung ausgezahlt wird. Grundsätzlich gelten beim Langzeitkonto die gleichen Gesetzmäßigkeiten wie bei anderen Anlageprodukten: Je früher man anfängt, desto stärker profitiert man später. Wer beispielsweise zehn Jahre zehn Prozent seines Bruttoeinkommens einzahlt, kann sich für ein Jahr freistellen lassen oder ein Jahr früher den Ruhestand genießen.

Anträge

Zeitwertkonten, geführt von der Höchster Pensions Benefits Services GmbH

Gesamtbetriebsvereinbarungen

Broschüren

Die Versorgungsordnung regelt, welche zusätzliche Altersvorsorge Syensqo für seine Mitarbeiter leistet. Sie basiert auf einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Den Stand Ihres Versorgungskontos erfahren Sie in HR e-Services > Entgelt, Zeit & persönliche Information >  Abrechnungsdaten (Bild mit Münzstapel) > Berichtswesen.

Syensqo stellt für seine Tarifmitarbeiter und Auszubildenden einen jährlichen Zukunftsbetrag zur Verfügung.

Die Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2022 (zur Umsetzung des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt“) sieht verschiedene Verwendungsoptionen vor.

Tarifmitarbeiter können Ihren Zukunftsbetrag, sofern ein Anspruch darauf besteht, für das Langzeitkonto, zur Altersvorsorge, zur teilweisen Freistellung oder zum Zwecke der Gesundheitsförderung verwenden.

Auszubildende haben keine Wahlmöglichkeit. Auszubildende erhalten den Zukunftsbetrag jeweils mit der Gehaltsabrechnung Januar ausgezahlt.

Der Tarifmitarbeiter hat die Möglichkeit zu wählen unter folgenden Optionen:

  • Vollständige Einbringung in das Langzeitkonto (nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen mgl.).
  • Vollständige Einbringung in den Chemiepensionsfonds / bzw. Pensionskasse PKDW (nur Cytec).
  • Teilweise Einbringung in das Langzeitkonto, wobei als Freistellungsanspruch zwei Tage pro Jahr verbleiben (nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen mgl., Abweichungen bei Teilzeit möglich).
  • Teilweise Einbringung in den Chemiepensionsfonds / bzw. Pensionskasse PKDW (nur Cytec), wobei als Freistellungsanspruch zwei Tage pro Jahr verbleiben (Abweichungen bei Teilzeit möglich).
  • Einsatz zur Gesundheitsförderung, hier: Finanzierung eines Jobfahrrades gem. GBV, ein etwaiger Restbetrag wird in das Langzeitkonto eingebracht.
  • Einsatz zur Gesundheitsförderung, hier: Finanzierung eines Jobfahrrades gem. GBV, ein etwaiger Restbetrag wird in den Chemiepensionsfonds / PKDW eingebracht.

Der Tarifmitarbeiter wählt bis spätestens 30. November aus den beschriebenen Durchführungswegen die individuelle Verwendung seines Zukunftsbetrages. Diese gilt mindestens für das folgende Kalenderjahr und solange, bis er eine erneute Erklärung abgibt.

Auszubildende:

  • Auszahlung

Tarifmitarbeiter:

  • Option 1 – Langzeitkonto
  • Option 2 – Betriebliche Altersvorsorge (ChemiePensionsfonds bzw. PKDW (nur für Cytec))
  • Option 3 – Teilweise Freistellung
  • Option 4 – Gesundheitsförderung

Erklärung:

Gesamtbetriebsvereinbarungen:



Allgemeine Vereinbarungen 

Thema

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 12/2023

über die Umsetzung der globalen Vereinbarung "Solvay Cares"

06.12.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 11/2023

Einführung und Nutzing des Service One Digital Workplace (Folgend Service One)

21.11.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 10/2023

Einführung Mitarbeiterempfehlungsprogramm

12.09.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 09/2023

Einführung Verbindungsbüro Projekt Power of 2

12.09.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 08/2023

Betriebliches Gesundheitsmanagement

12.09.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 07/2023

Arbeitsmed Vorsorge sowie Gefährdungsbeurteilung

12.09.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 06/2023

Betriebliches Eingliederungsmanagement

12.09.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 05/2023

Grundsätze zum Umgang mit Suchtproblemen

12.09.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 04/2023

Vereinbarung zu Aufhebungsverträgen im Rahmen des Projektes Power of 2
02.05.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 03/2023

Sozialplan für das Projekt Power of 2
02.05.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 02/2023

Interessenausgleich für das Projekt Power of 2
02.05.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 01/2023

Job-Fahrrad
26.07.2023

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 06/2022

Betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2022  

Berechnung von Altersfreizeiten in der Zeitwirtschaft

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2022  

Führung von Langzeitkonten

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2022  

Umsetzung des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt“ vom 22.11.2019

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2022 System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere-Beurteilung (Solvay Performance und Development Cycle) bei außertariflichen Mitarbeitern
09.06.2022 
Regelungsabrede über die Vergütungsgrundsätze für außertarifliche Mitarbeiter
09.06.2022 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2022 über die Umsetzung der globalen Vereinbarung "Solvay Cares" vom 22.02.2017 mit der Ergänzung vom 15.12.2020 und 02.12.20221 (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub)
Der Unterschied zur bisherigen Version ist die Möglichkeit, den Vaterschafts- / Adoptionsurlaub jetzt bis zu viermal zu splitten (statt nur einmal). Das ist eine Anpassung an die internationale Solvay Cares Vereinbarung, die im Dezember letzten Jahres angepasst wurde. 
25.03.2022 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2021 Einführung der betriebliche Altersversorgung nach der Versorgungsordnung V02005 Solvay Deutschland am Standort Garbsen 
10.12.2021 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2021 über die Umsetzung der globalen Vereinbarung „Solvay Cares“ vom 22.02.2017 mit der Ergänzung vom 15.12.2020 (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub) 
15.06.2021 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2021 Interessenausgleich für das Projekt "WeShape" 
11.05.2021 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2018: Erweiterung der Anlage 1 Berechnung von Altersfreizeiten in der Zeitwirtschaft 
18.02.2021 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2021 Regelung von "Modernen Arbeitsformen" 
08.02.2021 
 Nr. 1/Gesamtbetriebsvereinbarung2021 
System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere Beurteilung (Solvay Performance and Development Cycle) bei außertariflichen Mitarbeitern 
08.02.2021 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2020 Umsetzung des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt” vom 22.11.2019 
27.05.2020 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2020 Regelung von „Mobiler Arbeit” 
13.05.2020
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 9/2019 Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung 
20.11.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 8/2019 Verhaltenskodex der internationalen Solvay-Gruppe sowie Leitlinien zur Meldung von Verstößen 
20.11.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 7/2019 Inklusionsvereinbarung nach §166 SGB IX 
20.11.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2019 Sozialleistungen Ergänzungsregelung 
10.12.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2019 Mitarbeiterdatenschutz: Verarbeitung von personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten 
10.10.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2019 Sozialleistung 
18.06.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2019 Grundsätze zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeiter 
18.06.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2019 Betriebliches Eingliederungsmanagement 
27.03.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2019 System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere Beurteilung (Solvay Performance and Development Cycle) bei außertariflichen Mitarbeiter 
14.01.2019
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2018    Führung von Langzeitkonten 
20.11.2018
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2018    Betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung 
03.09.2018
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2018    Interessenausgleich und Sozialplan „Oxygen” 
03.09.2018 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2018    Berechnung von Altersfreizeiten in der Zeitwirtschaft 
08.08.2018 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2017   Ergänzende Regelung zur Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2008 Anwendung von SAP für administrative und strategische HR Prozesse
24.11.2017
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2017   über die Umsetzung der globalen Vereinbarung "Solvay Cares" vom 22.02.2017
24.11.2017
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2017   zur Regelung von Homeoffices 
23.11.2017 
Regelungsabrede   über die Vergütungsgrundsätze für außertarifliche Mitarbeite
23.11.2017 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2017  zur Regelung von Socrates Arbeitshygiene 
13.09.2017 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 9/2016 Betriebliche Altersversorgung am Standort Genthin
08.11.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 8/2016 zur Regelung von Socrates Arbeitshygiene 
15.09.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 7/2016System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere-Beurteilung (PDCR) bei außertariflichen Mitarbeitern
01.07.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2016 Medexis 
15.09.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2016über die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden nach der Ausbildung
09.03.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2016Interessenausgleich SWIFT-Projekt
09.03.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2016

Einführung von Langzeitkonten 
22.01.2016

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2016Betriebliches Gesundheitsmanagement 
22.01.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2016über die Aufzeichnung und Auswertung von Telefondaten
22.01.2016
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2015

Ideenmanagement
20.11.2015

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2015zu Mobile Device Management (MDM) in Deutschland
20.11.2015 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2015 Über die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Gefährdungsbeurteilung
18.09.2015 
Pauschalbeträge Dienstreisen 2014
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2014 Rahmen-Integrationsvereinbarung nach §83 SGB IX
10.07.2014 
Regelungsabrede mit dem Gesamtbetriebsrabzgl. der Einführung der neuen Job Families / Job Descriptions
10.07.2014 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2014

Ergänzung zur GBV Nr. 1/08: Anpassung der betriebl. Altersversorgungsregelugnen
21.01.2014 

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2013 Code of Conduct/Verhaltenskodex der internationalen Solvay-Gruppe sowie Leitlinien zur Meldung von Verstößen
20.12.2013 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2011 Gesamtbetriebsvereinbarung über den Einsatz von "FAS (Functional Application Support) Connect" 
04.04.2011 
Regelungsabrede  eSecurity-Anwenderzertifizierung in Deutschland
29.03.2011
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2009Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 2 SGB IX
25.08.2009 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2008Ergänzung zur Gesamtbetriebsvereinbarung Nr.1/2002
Grundsätze zum Umgang mit Suchtproblemen 
19.12.2008 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2008 Anwendung von SAP für administrative und strategische HR-Prozesse
11.06.2008 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2008 

Mitarbeiter-Qualifizierung 
10.03.2008 

Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2008  Anpassung der betrieblichen Altersversorgungsregelungen  
31.01.2008
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2007Gesamtbetriebsvereinbarung über den Einsatz von "SMS" (Systems Management Server) zur Fernwartung und -steuerung, sowie zur Software-Verteilung und -Inventarisierung 
04.09.2007 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2006 Gesamtbetriebsvereinbarung über die Pauschalierung der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge 
24.03.2006 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2005 Gesamtbetriebsvereinbarung zur Überleitung auf die Versorgungsordnung 2005 der Solvay Unternehmensgruppe Deutschland 
09.01.2006 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2005Betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung 
02.12.2005 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2005 Sozialleistungen  
28.07.2005
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2005 Betriebliche Altersversorgung 
26.10.2005  
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2004 Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben
03.09.2004 
Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2002 Grundsätze zum Umgang mit Suchtproblemen 
14.02.2002 



Klaus-Dieter Knoop
Insurance Consulting
Hannover - Bielefeld

Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover
Friedhofstraße 156, 33659 Bielefeld

Phone Ha +49 511 857 2547
Phone Bi +49 521 13 64 604
Mobile +49 171 67 11 666

Email: klaus.knoop-ex@solvay.com


Solvay hat für Mitarbeiten eine Unfallversicherung abgeschlossen. Sie dient zur Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Invalidität oder Tod, infolge eines Unfalles. Versicherungsschutz besteht für alle beruflichen und privaten Unfälle (24-h-Deckung).

Weitere Informationen:

Mitgliedsnummer: 23AYCA 384469

Telefon: +33 1 55 63 36 91

Solvay bietet allen international reisenden Solvay-Mitarbeitern sowie Expatriierten und deren Familien das Travel Assistance-Programm 'International SOS'. Dieser externe Anbieter berät Reisenden zu Medizin und Sicherheit vor, während und nach einer Geschäftsreise. Dazu stehen ein rund um die Uhr besetztes Call-Center, ein Internetportal und eine App für Mobiltelefone bereit. Reisende können sich beispielsweise vor Reiseantritt über Sicherheitsprobleme am geplanten Zielort informieren oder können, wenn sie sich an abgelegeneren Orten aufhalten, medizinische Hilfe anfordern.

Dazu ist es unerlässlich, dass Mitarbeiter ihr Reiseprofil mit Kontaktdaten aktuell halten und ihre Geschäftsreisen über Amex buchen. International SOS sorgt dann dafür, dass die Solvay-Gruppe bei unerwarteten politischen und sozialen Unruhen oder Naturkatastrophen zügig Kontakt mit den reisenden Kollegen aufnehmen kann.

Weitere Informationen:

Beratungstelefon:

Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Tel.: 040 3605-6050

solvay@mitarbeiterplus.de

AON Versicherungsmakler Deutschland GmbH,
Private Clients,
Caffamacherreihe 16,
20355 Hamburg


Günstige Versicherungen für alle Solvay-Beschäftigten in Deutschland

Solvay bietet seinen Beschäftigten mit Hilfe von Aon Private Clients günstige Versicherungen für alle Lebensbereiche: Vorsorge/Vermögen, Krankheit/Unfall oder Haftpflicht/Rechtschutz ebenso wie Haus/Wohnung, Kraftfahrt oder Urlaub und Freizeit.

Aon ist ein führender Versicherungsmakler, der in zahlreichen Firmen Beschäftigte ebenso wie bei Solvay betreut. Als unabhängiges Unternehmen kann Aon aus dem breiten Angebot zahlreicher Versicherungsanbieter das beste wählen und zudem attraktive Konditionen aushandeln. Zusätzlich zu günstigen Preisen und erweiterten Versicherungsleistungen bietet Aon direkten Service.

Weitere Informationen:

Beratungsdienst „Viva-FamilienService"

Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der Eintritt der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist kaum prognostizierbar – er kommt oft überraschend, verursacht etwa durch eine Erkrankung, einen Unfall oder einen Schlaganfall / Herzinfarkt. Die Suche nach individuellen Pflegelösungen kann sehr zeitintensiv und belastend sein. Hierbei will Solvay Mitarbeitern und Angehörigen helfen.

Solvay unterstützt daher seine Mitarbeiter deutschlandweit mit Beratung zum Thema Pflege. Partner ist Viva-FamilienService. Die bundesweit tätige Organisation ist spezialisiert darauf, Betroffene und Angehörige bei Fragen rund um die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu beraten und zu unterstützen. 

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Benutzernamen: Solvay
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KOSTENLOSE RUFNUMMER:
0800 723 7177
DIREKTWAHL:
+49 322 2109 5114
E-MAIL: support@resourcesforyourlife.com

WEBSITE: https://global.helpwhereyouare.com
(Unternehmenscode: Solvay)

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Die Unterstützung wird von Workplace Options angeboten. Die Organisation besteht aus Experten, die völlig unabhängig von Ihrem Unternehmen tätig sind. Sie sind durch berufliche Standards in Bezug auf Vertraulichkeit gebunden und legen die Angaben von Personen, die sich an den Service gewandt haben, nicht offen. Alle Informationen, die Sie preisgeben, liegen in Ihrem Ermessen und werden Ihrem Unternehmen nicht mitgeteilt.

Weitere Informationen: 

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