Drei Bausteine zur Altersvorsorge sind üblich bei Syensqo
- Gesetzliche Rente: Dafür wird zusammen mit den übrigen Sozialabgaben ein Anteil vom Entgelts „abgezogen“. Höhe und Konditionen der gesetzlichen Rente werden vom Gesetzgeber festgelegt.
- Betriebliche Altersversorgung: Syensqo schreibt einem individuellen Versorgungskonto Beträge gut, die später als Alterskapital oder als Altersrente ausgezahlt werden können.
- Zusätzliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: Beiträge aus Urlaubs-, Weihnachtsgeld bzw. dem Entgeltumwandlungsgrundbetrag für Chemie-Pensionsfonds bzw. Direktversicherung oder bei außertariflichen Mitarbeitern Deferred Compensation.
Ab 01.07.2021 setzt Syensqo den Tarifvertrag „Pflegezusatzversicherung Chemie“ um und hat alle anspruchsberechtigten Tarifmitarbeiter automatisch in der CareFlex Chemie angemeldet. Diese Anmeldung erfolgt ohne dass dafür eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die Basisabsicherung der tariflichen Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie ist eine Risikoversicherung und wird durch den Arbeitgeber bezahlt. Dieser Beitrag stellt einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Sachbezug dar, der jedoch üblicherweise im Rahmen der 44 € Freigrenze steuer- und sv-frei gezahlt werden kann.
Darüber hinaus haben die anspruchsberechtigten Tarifmitarbeiter die Möglichkeit zusätzlich individuelle Module zur Aufstockung der Basisabsicherung oder für ihre Familienangehörigen, wie zum Beispiel Ihre Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder und Enkel, zu wählen. Dazu muss ein Vertrag direkt mit der CareFlex Chemie durch den Arbeitnehmer abgeschlossen werden.
Bei diesen Zusatzmodulen tritt der Arbeitnehmer selber als Versicherungsnehmer auf und die Beiträge sind durch ihn an die CareFlex Chemie zu bezahlen.
Auszubildende haben keinen Anspruch auf Absicherung in der tariflichen Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie für den Zeitraum ihrer Ausbildung.
Präsentation:
Tarifvertrag:
Registrierung:
Außertarifliche Mitarbeiter, die bereits das 25 Lebensjahr vollendet haben und deren betriebliche Altersversorgungszusage mindestens fünf Jahren besteht, können einen Teil ihrer Einmalbezüge (Weihnachts- und Urlaubsgeld, Bonus) in eine Versorgungszusage des Unternehmens umwandeln. Interessant ist diese Deferred Compensation für Mitarbeiter, die nach Pensionierung mit einem geringeren Spitzensteuersatz rechnen als heute.
Syensqo bietet seinen Beschäftigten in Deutschland zwei Wege für diese zusätzliche Form der betrieblichen Altersvorsorge:
1. Chemie Pensionsfonds – Sozialpartnermodell Chemie ab Dezember 2022
Hier kann man einen Neuvertrag zum Chemie Pensionsfonds – Sozialpartnermodell Chemie abschließen und jährlich die Beitragshöhe für das kommende Jahr festlegen, wenn noch kein Chemie Pensionsfonds mit einer Beitragszusage mit Mindestleistung existiert.
Innerhalb der reinen Beitragszusage (Sozialpartnermodell Chemie) rückt an die Stelle der bisherigen Chemietarifförderung Stufe 1 und Chemietarifförderung Stufe 2 ein pauschaler Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf Entgeltumwandlung innerhalb des Sozialpartnermodells gezahlt, sofern der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis zu verzeichnen hat. Bei Nutzung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages steigt der Arbeitgeberanteil auf die Höhe der ehemaligen Chemie Tarifförderung Stufe 1, um die Parallelität zu den vorhandenen Zusagen sicherzustellen.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag in Höhe von 5 Prozent auf die eingezahlten Beiträge, um ein eventuell eintretendes Risiko in der Auszahlungsphase zu begrenzen.
Die Kapitalanlage erfolgt in einem bei der R+V Versicherung bewährten dynamischen Wertsicherungskonzept. Das Versorgungskapital wie auch der Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers werden in dieser Form angelegt. Grundsätzlich ist das Anlageportfolio über mehrere Anlageklassen, Länder und Branchen breit gestreut und berücksichtigt damit eine Vielzahl unterschiedlicher Marktszenarien.
- Chemie Pensionsfonds
- Informationsseite des Sozialpartnermodells Chemie
- Pensionsplan für das Sozialpartnermodell Chemie (SP01) CPF - für Vertragsabschlüsse ab 01.12.2022
- Anträge:
- Anmeldeerklärung Sozialpartnermodell Chemie für Tarifmitarbeiter - für Vertragsabschlüsse ab 01.12.2022
2. Chemie Pensionsfonds - Beitragszusage mit Mindestleistung
- gültig für Altverträge bis Vertragsabschluss 2021
Hier kann man jährlich die Beitragshöhe für das kommende Jahr festlegen. Doch der Clou ist die Anlagestrategie: Die eingezahlten Beiträge werden auf zwei unterschiedliche Deckungsstöcke verteilt. Der „Garantie-Beitrag“ (Deckungsstock I) wird nach den gleichen defensiven Grundsätzen angelegt wie bei Lebensversicherungen; das maximiert die Sicherheit. Deckungsstock II dient dem Aufbau einer zusätzlichen freien Kapitalanlage in möglichst breiter Streuung und optimiert so die Renditeerwartungen. Dabei verändert sich die Aufteilung der Einzahlungen in die beiden Deckungsstöcke nach dem so genannten Lebenszyklusmodell: Je näher der Rentenbeginn rückt, desto größere Anteile des anzulegenden Kapitals werden in schwankungsärmere Kapitalanlagen investiert
- Pensionsplan C CPF - für Vertragsabschlüsse zum 01.12.2021 und älter
- Anträge:
- Änderungsformular für Tarifmitarbeiter - für Vertragsabschlüsse zum 01.12.2021 und älter
- Änderungsformular für AT-Mitarbeiter - für Vertragsabschlüsse zum 01.12.2021 und älter
3. Direktversicherung
Die Direktversicherung mit Entgeltumwandlung basiert grundsätzlich auf dem Versicherungsprinzip: Man schließt einen Vertrag mit einer frei wählbaren Beitragshöhe (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze) über die gesamte Laufzeit ab.
Altersvorsorge ist besonders effektiv, wenn man früh beginnt. Bei Syensqo sind Auszubildende daher per Betriebsvereinbarung in die Vorsorgesysteme integriert. Bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel können Verträge direkt oder das bis dahin zusammen gekommene Kapital übertragen werden.
Mitarbeiter können bis zu 25 Prozent ihres Monatsgehaltes auf das Konto einzahlen und sich so ein Guthaben aufbauen, mit dem sie früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder sich für einen bestimmten Zeitraum freistellen lassen können. Darüber hinaus können auch Sonderzahlungen, Schichtzulagen, Urlaub und Altersfreizeit in das Konto eingebracht werden. Bei Tarif-Mitarbeitern zahlt Syensqo jedes Jahr zusätzlich den tarifvertraglichen Demografiebetrag auf das Konto ein. Die Summe der eingestellten Beträge sowie die Kapitalerträge bestimmen die Dauer der bezahlten Freistellungsphase.
Mit der Betriebsvereinbarung 04/2018 über Langzeitkonten bieten sich folgende Freistellungsmöglichkeiten an:
- Freistellung bzw. Teilfreistellung für Qualifizierung
- Freistellung bzw. Teilfreistellung für Pflege von Angehörigen
- Freistellung bzw. Teilfreistellung für Kindererziehung (bis 12. Lebensjahr und höchstens drei Monate)
- Freistellung für ein Sabbatical (höchstens drei Monate)
- Freistellung bzw. Teilfreistellung vor Rentenbeginn
Unabhängig davon gilt für beide Modelle: Steuern und Sozialversicherungsbeträge werden erst dann fällig, wenn das Guthaben für die Zeit der Freistellung ausgezahlt wird. Grundsätzlich gelten beim Langzeitkonto die gleichen Gesetzmäßigkeiten wie bei anderen Anlageprodukten: Je früher man anfängt, desto stärker profitiert man später. Wer beispielsweise zehn Jahre zehn Prozent seines Bruttoeinkommens einzahlt, kann sich für ein Jahr freistellen lassen oder ein Jahr früher den Ruhestand genießen.
Anträge
Zeitwertkonten, geführt von der Höchster Pensions Benefits Services GmbH
- Langzeitkontenrechner und Informationen zu den Anlagemodellen
- Persönlich Bereich
Gesamtbetriebsvereinbarungen
Broschüren
Die Versorgungsordnung regelt, welche zusätzliche Altersvorsorge Syensqo für seine Mitarbeiter leistet. Sie basiert auf einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Den Stand Ihres Versorgungskontos erfahren Sie in HR e-Services > Entgelt, Zeit & persönliche Information > Abrechnungsdaten (Bild mit Münzstapel) > Berichtswesen.
Syensqo stellt für seine Tarifmitarbeiter und Auszubildenden einen jährlichen Zukunftsbetrag zur Verfügung.
Die Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2022 (zur Umsetzung des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt“) sieht verschiedene Verwendungsoptionen vor.
Tarifmitarbeiter können Ihren Zukunftsbetrag, sofern ein Anspruch darauf besteht, für das Langzeitkonto, zur Altersvorsorge, zur teilweisen Freistellung oder zum Zwecke der Gesundheitsförderung verwenden.
Auszubildende haben keine Wahlmöglichkeit. Auszubildende erhalten den Zukunftsbetrag jeweils mit der Gehaltsabrechnung Januar ausgezahlt.
Der Tarifmitarbeiter hat die Möglichkeit zu wählen unter folgenden Optionen:
- Vollständige Einbringung in das Langzeitkonto (nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen mgl.).
- Vollständige Einbringung in den Chemiepensionsfonds / bzw. Pensionskasse PKDW (nur Cytec).
- Teilweise Einbringung in das Langzeitkonto, wobei als Freistellungsanspruch zwei Tage pro Jahr verbleiben (nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen mgl., Abweichungen bei Teilzeit möglich).
- Teilweise Einbringung in den Chemiepensionsfonds / bzw. Pensionskasse PKDW (nur Cytec), wobei als Freistellungsanspruch zwei Tage pro Jahr verbleiben (Abweichungen bei Teilzeit möglich).
- Einsatz zur Gesundheitsförderung, hier: Finanzierung eines Jobfahrrades gem. GBV, ein etwaiger Restbetrag wird in das Langzeitkonto eingebracht.
- Einsatz zur Gesundheitsförderung, hier: Finanzierung eines Jobfahrrades gem. GBV, ein etwaiger Restbetrag wird in den Chemiepensionsfonds / PKDW eingebracht.
Der Tarifmitarbeiter wählt bis spätestens 30. November aus den beschriebenen Durchführungswegen die individuelle Verwendung seines Zukunftsbetrages. Diese gilt mindestens für das folgende Kalenderjahr und solange, bis er eine erneute Erklärung abgibt.
Auszubildende:
- Auszahlung
Tarifmitarbeiter:
- Option 1 – Langzeitkonto
- Option 2 – Betriebliche Altersvorsorge (ChemiePensionsfonds bzw. PKDW (nur für Cytec))
- Option 3 – Teilweise Freistellung
- Option 4 – Gesundheitsförderung
Erklärung:
- Erklärung Verwendung Zukunftsbetrag (Online-Formular) - vorrangig zu verwenden
- FAQ zum Zukunftsbetrag
Gesamtbetriebsvereinbarungen:
Allgemeine Vereinbarungen | Thema |
|---|---|
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 12/2023 | über die Umsetzung der globalen Vereinbarung "Solvay Cares" 06.12.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 11/2023 | Einführung und Nutzing des Service One Digital Workplace (Folgend Service One) 21.11.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 10/2023 | Einführung Mitarbeiterempfehlungsprogramm 12.09.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 09/2023 | Einführung Verbindungsbüro Projekt Power of 2 12.09.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 08/2023 | Betriebliches Gesundheitsmanagement 12.09.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 07/2023 | Arbeitsmed Vorsorge sowie Gefährdungsbeurteilung 12.09.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 06/2023 | Betriebliches Eingliederungsmanagement 12.09.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 05/2023 | Grundsätze zum Umgang mit Suchtproblemen 12.09.2023 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 04/2023 | Vereinbarung zu Aufhebungsverträgen im Rahmen des Projektes Power of 2 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 03/2023 | Sozialplan für das Projekt Power of 2 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 02/2023 | Interessenausgleich für das Projekt Power of 2 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 01/2023 | Job-Fahrrad |
| Betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung | |
Berechnung von Altersfreizeiten in der Zeitwirtschaft | |
Führung von Langzeitkonten | |
Umsetzung des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt“ vom 22.11.2019 | |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2022 | System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere-Beurteilung (Solvay Performance und Development Cycle) bei außertariflichen Mitarbeitern 09.06.2022 |
| Regelungsabrede | über die Vergütungsgrundsätze für außertarifliche Mitarbeiter 09.06.2022 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2022 | über die Umsetzung der globalen Vereinbarung "Solvay Cares" vom 22.02.2017 mit der Ergänzung vom 15.12.2020 und 02.12.20221 (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub) Der Unterschied zur bisherigen Version ist die Möglichkeit, den Vaterschafts- / Adoptionsurlaub jetzt bis zu viermal zu splitten (statt nur einmal). Das ist eine Anpassung an die internationale Solvay Cares Vereinbarung, die im Dezember letzten Jahres angepasst wurde. 25.03.2022 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2021 | Einführung der betriebliche Altersversorgung nach der Versorgungsordnung V02005 Solvay Deutschland am Standort Garbsen 10.12.2021 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2021 | über die Umsetzung der globalen Vereinbarung „Solvay Cares“ vom 22.02.2017 mit der Ergänzung vom 15.12.2020 (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub) 15.06.2021 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2021 | Interessenausgleich für das Projekt "WeShape" 11.05.2021 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2018: Erweiterung der Anlage 1 | Berechnung von Altersfreizeiten in der Zeitwirtschaft 18.02.2021 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2021 | Regelung von "Modernen Arbeitsformen" 08.02.2021 |
| Nr. 1/Gesamtbetriebsvereinbarung2021 | System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere Beurteilung (Solvay Performance and Development Cycle) bei außertariflichen Mitarbeitern 08.02.2021 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2020 | Umsetzung des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt” vom 22.11.2019 27.05.2020 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2020 | Regelung von „Mobiler Arbeit” 13.05.2020 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 9/2019 | Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung 20.11.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 8/2019 | Verhaltenskodex der internationalen Solvay-Gruppe sowie Leitlinien zur Meldung von Verstößen 20.11.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 7/2019 | Inklusionsvereinbarung nach §166 SGB IX 20.11.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2019 | Sozialleistungen Ergänzungsregelung 10.12.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2019 | Mitarbeiterdatenschutz: Verarbeitung von personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten 10.10.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2019 | Sozialleistung 18.06.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2019 | Grundsätze zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeiter 18.06.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2019 | Betriebliches Eingliederungsmanagement 27.03.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2019 | System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere Beurteilung (Solvay Performance and Development Cycle) bei außertariflichen Mitarbeiter 14.01.2019 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2018 | Führung von Langzeitkonten 20.11.2018 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2018 | Betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung 03.09.2018 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2018 | Interessenausgleich und Sozialplan „Oxygen” 03.09.2018 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2018 | Berechnung von Altersfreizeiten in der Zeitwirtschaft 08.08.2018 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2017 | Ergänzende Regelung zur Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2008 Anwendung von SAP für administrative und strategische HR Prozesse 24.11.2017 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2017 | über die Umsetzung der globalen Vereinbarung "Solvay Cares" vom 22.02.2017 24.11.2017 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2017 | zur Regelung von Homeoffices 23.11.2017 |
| Regelungsabrede | über die Vergütungsgrundsätze für außertarifliche Mitarbeiter 23.11.2017 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2017 | zur Regelung von Socrates Arbeitshygiene 13.09.2017 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 9/2016 | Betriebliche Altersversorgung am Standort Genthin 08.11.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 8/2016 | zur Regelung von Socrates Arbeitshygiene 15.09.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 7/2016 | System zur variablen Vergütung sowie Leistungs-, Entwicklungs- & Karriere-Beurteilung (PDCR) bei außertariflichen Mitarbeitern 01.07.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2016 | Medexis 15.09.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2016 | über die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden nach der Ausbildung 09.03.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2016 | Interessenausgleich SWIFT-Projekt 09.03.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2016 | Einführung von Langzeitkonten |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2016 | Betriebliches Gesundheitsmanagement 22.01.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2016 | über die Aufzeichnung und Auswertung von Telefondaten 22.01.2016 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2015 | Ideenmanagement |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2015 | zu Mobile Device Management (MDM) in Deutschland 20.11.2015 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2015 | Über die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Gefährdungsbeurteilung 18.09.2015 |
| Pauschalbeträge Dienstreisen 2014 | |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2014 | Rahmen-Integrationsvereinbarung nach §83 SGB IX 10.07.2014 |
| Regelungsabrede mit dem Gesamtbetriebsrat | bzgl. der Einführung der neuen Job Families / Job Descriptions 10.07.2014 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2014 | Ergänzung zur GBV Nr. 1/08: Anpassung der betriebl. Altersversorgungsregelugnen |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2013 | Code of Conduct/Verhaltenskodex der internationalen Solvay-Gruppe sowie Leitlinien zur Meldung von Verstößen 20.12.2013 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2011 | Gesamtbetriebsvereinbarung über den Einsatz von "FAS (Functional Application Support) Connect" 04.04.2011 |
| Regelungsabrede | eSecurity-Anwenderzertifizierung in Deutschland 29.03.2011 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2009 | Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 2 SGB IX 25.08.2009 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2008 | Ergänzung zur Gesamtbetriebsvereinbarung Nr.1/2002 Grundsätze zum Umgang mit Suchtproblemen 19.12.2008 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 4/2008 | Anwendung von SAP für administrative und strategische HR-Prozesse 11.06.2008 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2008 | Mitarbeiter-Qualifizierung |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2008 | Anpassung der betrieblichen Altersversorgungsregelungen 31.01.2008 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2007 | Gesamtbetriebsvereinbarung über den Einsatz von "SMS" (Systems Management Server) zur Fernwartung und -steuerung, sowie zur Software-Verteilung und -Inventarisierung 04.09.2007 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 2/2006 | Gesamtbetriebsvereinbarung über die Pauschalierung der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge 24.03.2006 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 6/2005 | Gesamtbetriebsvereinbarung zur Überleitung auf die Versorgungsordnung 2005 der Solvay Unternehmensgruppe Deutschland 09.01.2006 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 5/2005 | Betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung 02.12.2005 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2005 | Sozialleistungen 28.07.2005 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2005 | Betriebliche Altersversorgung 26.10.2005 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 3/2004 | Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben 03.09.2004 |
| Gesamtbetriebsvereinbarung Nr. 1/2002 | Grundsätze zum Umgang mit Suchtproblemen 14.02.2002 |
Klaus-Dieter Knoop
Insurance Consulting
Hannover - Bielefeld
Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover
Friedhofstraße 156, 33659 Bielefeld
Phone Ha +49 511 857 2547
Phone Bi +49 521 13 64 604
Mobile +49 171 67 11 666
Email: klaus.knoop-ex@solvay.com
Solvay hat für Mitarbeiten eine Unfallversicherung abgeschlossen. Sie dient zur Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Invalidität oder Tod, infolge eines Unfalles. Versicherungsschutz besteht für alle beruflichen und privaten Unfälle (24-h-Deckung).
Weitere Informationen:
- Umfang der Versicherung
- Unfallschadenanzeige
Mit diesem Formular können Sie Schäden melden - Einverständniserklärung
- Merkblatt: Unfallversicherung Informationen
- Übersicht über den allgemeinen Versicherungsschutz
- Merkblatt Notfalltelefon bei Auslandsdienstreise
- Merkblatt über den Krankenversicherungsschutz bei Kurzreisen
- Auslandsreisekranken- versicherung Datenschutzerklärung
- Hinweise zum Datenschutz
- Auslandsreisekranken- versicherung Data Protection Declaration [EN]
- Data Protection Notice [EN]
- Dienstreise-Kasko
Mitgliedsnummer: 23AYCA 384469
Telefon: +33 1 55 63 36 91
Solvay bietet allen international reisenden Solvay-Mitarbeitern sowie Expatriierten und deren Familien das Travel Assistance-Programm 'International SOS'. Dieser externe Anbieter berät Reisenden zu Medizin und Sicherheit vor, während und nach einer Geschäftsreise. Dazu stehen ein rund um die Uhr besetztes Call-Center, ein Internetportal und eine App für Mobiltelefone bereit. Reisende können sich beispielsweise vor Reiseantritt über Sicherheitsprobleme am geplanten Zielort informieren oder können, wenn sie sich an abgelegeneren Orten aufhalten, medizinische Hilfe anfordern.
Dazu ist es unerlässlich, dass Mitarbeiter ihr Reiseprofil mit Kontaktdaten aktuell halten und ihre Geschäftsreisen über Amex buchen. International SOS sorgt dann dafür, dass die Solvay-Gruppe bei unerwarteten politischen und sozialen Unruhen oder Naturkatastrophen zügig Kontakt mit den reisenden Kollegen aufnehmen kann.
Weitere Informationen:
Beratungstelefon:
Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Tel.: 040 3605-6050
AON Versicherungsmakler Deutschland GmbH,
Private Clients,
Caffamacherreihe 16,
20355 Hamburg
Günstige Versicherungen für alle Solvay-Beschäftigten in Deutschland
Solvay bietet seinen Beschäftigten mit Hilfe von Aon Private Clients günstige Versicherungen für alle Lebensbereiche: Vorsorge/Vermögen, Krankheit/Unfall oder Haftpflicht/Rechtschutz ebenso wie Haus/Wohnung, Kraftfahrt oder Urlaub und Freizeit.
Aon ist ein führender Versicherungsmakler, der in zahlreichen Firmen Beschäftigte ebenso wie bei Solvay betreut. Als unabhängiges Unternehmen kann Aon aus dem breiten Angebot zahlreicher Versicherungsanbieter das beste wählen und zudem attraktive Konditionen aushandeln. Zusätzlich zu günstigen Preisen und erweiterten Versicherungsleistungen bietet Aon direkten Service.
Weitere Informationen:
- Versicherungsportal MitarbeiterPlus Portal
Hier können Sie Prämien berechnen und Anträge online stellen sowie eine Anmeldung für den Newsletter vornehmen.- Firmencode: Solvay
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Verarbeitung von Daten durch Aon
Beratungsdienst „Viva-FamilienService"
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Tel: 06074 - 918800
- info@viva-familienservice.de
- www.viva-familienservice.de
Der Eintritt der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist kaum prognostizierbar – er kommt oft überraschend, verursacht etwa durch eine Erkrankung, einen Unfall oder einen Schlaganfall / Herzinfarkt. Die Suche nach individuellen Pflegelösungen kann sehr zeitintensiv und belastend sein. Hierbei will Solvay Mitarbeitern und Angehörigen helfen.
Solvay unterstützt daher seine Mitarbeiter deutschlandweit mit Beratung zum Thema Pflege. Partner ist Viva-FamilienService. Die bundesweit tätige Organisation ist spezialisiert darauf, Betroffene und Angehörige bei Fragen rund um die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu beraten und zu unterstützen.
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„Dein Viva“
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Benutzernamen: Solvay
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| KOSTENLOSE RUFNUMMER: 0800 723 7177 | DIREKTWAHL: +49 322 2109 5114 |
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Die Unterstützung wird von Workplace Options angeboten. Die Organisation besteht aus Experten, die völlig unabhängig von Ihrem Unternehmen tätig sind. Sie sind durch berufliche Standards in Bezug auf Vertraulichkeit gebunden und legen die Angaben von Personen, die sich an den Service gewandt haben, nicht offen. Alle Informationen, die Sie preisgeben, liegen in Ihrem Ermessen und werden Ihrem Unternehmen nicht mitgeteilt.
Weitere Informationen:
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit oder Fitness?
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Der Gesundheitsberater wird Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beurteilen und gemeinsam mit Ihnen erreichbare Ziele zur Verbesserung festlegen. Unser Fachpersonal wird Sie motivieren und Ihnen das Wissen vermitteln, das Sie zum Erreichen Ihrer gesundheitlichen Ziele benötigen.